Häufig gestellte Fragen
– persönlich zu den Kassenöffnungszeiten:
montags bis mittwochs 09:00 – 15:30 Uhr,
donnerstags 09:00 – 19:00 Uhr,
freitags 09:00 – 13:30 Uhr sowie
an den Tagen der Sprachenberatung von 09:00 – 16:30 Uhr
– schriftlich:
Volkshochschule Bremerhaven
Postfach 12 05 55
27519 Bremerhaven
– telefonisch:
während der Kassenöffnungszeiten:
0471 590-4711, -4717
und -4709 (außerhalb der Öffnungszeiten)
– per E-Mail:
anmeldung@vhs.bremerhaven.de
– im Internet:
unter dem Menupunkt Programm
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Veranstaltungen der Volkshochschule sind zur Zahlung von Gebühren und Auslagen verpflichtet, gemäß den Bestimmungen der Gebühren- und Benutzungsordnung.
Es gelten ermäßigte Gebühren bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises für:
– E1: Auszubildende, Schüler:innen, Student:innen, Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung, Rentner:innen
– E2: Bezieherinnen und Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter oder Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Arbeitslose, ehrenamtliche Jugendgruppenleiter:innen bzw. Inhaber:innen der Jugendgruppenleiter:innen-Card
Die Gebühren für jede Veranstaltung werden vor Beginn eines jeden Arbeitsabschnitts festgesetzt, unter Berücksichtigung der zu erwartenden Aufwendungen der Volkshochschule. Diese Gebühren werden im Arbeitsplan der Volkshochschule veröffentlicht.
Soweit nicht besondere Bestimmungen der Gebühren- und Benutzungsordnung zu berücksichtigen sind, werden folgende Beträge zugrunde gelegt:
1. für Veranstaltungen gemäß Nummer 1 der Anlage zu § 5 Absatz 1 WBGV je Unterrichtsstunde (45 Minuten) von 1,60 Euro bis 7,80 Euro;
2. für Veranstaltungen gemäß Nummer 2 der Anlage zu § 5 Absatz 1 WBGV je Unterrichtsstunde (45 Minuten) von 1,80 Euro bis 11,20 Euro;
3. für Veranstaltungen gemäß Nummer 3 der Anlage zu § 5 Absatz 1 WBGV je Unterrichtsstunde (45 Minuten) von 1,90 Euro bis 13,00 Euro;
4. für Einzelveranstaltungen je Veranstaltung von 3,50 Euro bis 14,00 Euro.
Neben den Gebühren können auch Auslagen anfallen. Diese Auslagen beinhalten Unterbringungskosten, Fahrkosten, besondere Raum- und Geräteausstattungen sowie Lehrmittel, Lernmittel und Verbrauchsmaterialien. Die genaue Höhe der Auslagen wird anteilig errechnet, basierend auf der Mindestteilnehmerzahl der Veranstaltungen.
Bei Besichtigungen, Exkursionen, Studienfahrten und Studienreisen werden neben den Gebühren für den Lehrveranstaltungsanteil die ermittelten Auslagen zuzüglich einer Pauschale in Höhe von bis zu 15 Prozent der ermittelten Auslagen anteilig auf Grundlage der Mindestteilnehmerzahl auf die Teilnehmenden umgelegt.
Gebühren und Auslagen, die 125,00 Euro überschreiten, können auf Antrag in mehreren Teilbeträgen entrichtet werden.
Die Gebühren und Auslagen sind bei persönlicher Anmeldung in voller Höhe fällig. Bei telefonischer oder schriftlicher Anmeldung werden die Beträge 10 Tage nach Veranstaltungsbeginn fällig.
Zur Verwaltung der Veranstaltungen werden folgende personenbezogenen Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gespeichert: Name, Vorname, Alter, Geschlecht, Adresse, Bankverbindung, Telefonnummer(n), Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und Ermäßigungsstatus.
– Volle Erstattung bei Veranstaltungsausfall: Falls eine Veranstaltung aus unvorhersehbaren Gründen ausfallen sollte, wird die Gebühr in voller Höhe zurückerstattet.
– Volle Erstattung bei Unterrichtsausfall durch die Volkshochschule: Sollten aufgrund von Umständen, die von der Volkshochschule zu vertreten sind, weniger als die Hälfte der geplanten Unterrichtseinheiten durchgeführt worden sein, erfolgt eine volle Erstattung der Gebühren.
– Teilweise oder volle Erstattung auf Antrag bei unverschuldeter Nichtteilnahme: Wenn Teilnehmende aufgrund von Umständen, die sie nicht zu vertreten haben, ganz oder teilweise nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, dürfen sie eine teilweise oder volle Erstattung, einen Erlass oder Ratenzahlung der Gebühren beantragen. Die Erstattung unterliegt einer Verwaltungskostenpauschale von 25%, mindestens jedoch 2,50 Euro.
Ein Rücktritt von der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen ist bis spätestens 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei einer Erstattung der Gebühren in diesem Fall wird eine Verwaltungskostenpauschale von 25%, mindestens jedoch 2,50 Euro, einbehalten. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen, entweder per Brief, Fax, E-Mail oder über das Internet-Portal der Volkshochschule. Im Einzelfall können Abweichungen von diesen Regelungen vorgenommen werden, um unbillige Härten zu vermeiden.
Auslagen werden nur zurückerstattet, wenn aufgrund der Nichtteilnahme der Teilnehmenden noch keine Auslagen seitens der Volkshochschule entstanden sind oder entstehen werden.
Der Antrag auf Erstattung muss spätestens sechs Wochen nach dem Rücktritt von der Teilnahme an der Veranstaltung in der Geschäftsstelle der Volkshochschule eingereicht werden. Dabei ist die Teilnahmekarte beizufügen, um den Prozess zu erleichtern.
Die Teilnahme an den Veranstaltungen der Volkshochschule steht allen Personen ab Vollendung des 15. Lebensjahres offen. Es gibt jedoch Veranstaltungen, die sich speziell an Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren richten, und diese stehen auch dieser Altersgruppe offen.
Je nach Art der Veranstaltung können zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen erforderlich sein. Diese Voraussetzungen werden von der Leitung der Volkshochschule festgelegt und müssen erfüllt sein, um an der jeweiligen Veranstaltung teilnehmen zu können. Genauere Einzelheiten hierzu regelt die Leitung der Volkshochschule.
Für Veranstaltungen in den Bereichen Besichtigungen, Exkursionen, Studienfahrten, Studienreisen, Zertifikatsfortbildungen, E-Learning usw. gelten zusätzlich zu den Bestimmungen der Gebühren- und Benutzungsordnung auch Geschäftsbedingungen der Kooperationspartner:innen der Volkshochschule. Diese können im Ausschreibungstext eingesehen werden und ergänzen die Teilnahmebedingungen.