Bildungszeit an der vhs

Was ist Bildungszeit?

Bildungszeit ist eine Form der Freistellung, die für politische, berufliche oder allgemeine Weiterbildung genutzt wird – vorher als Bildungsurlaub bekannt.

Nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz haben alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die im Bundesland Bremen arbeiten, in einem Zeitraum von zwei Jahren grundsätzlich Anspruch auf zehn Tage Bildungszeit. Diese Zeit steht für die Teilnahme an einer Bildungszeitveranstaltung zur Verfügung. Eine Bildungszeitveranstaltung ist eine Weiterbildungsveranstaltung, die nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz anerkannt ist. Hier gibt es verschiedene Veranstaltungen, die z.B. für einzelne Tage, eine Woche oder auch für zwei Wochen angeboten werden. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, das Arbeitsentgelt für die Dauer der Bildungszeitveranstaltung fortzuzahlen. Die Teilnahmegebühren und mögliche Zusatzkosten (für Unterkunft und Anfahrt) sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen.

Einen Anspruch auf Bildungszeit haben auch Auszubildende und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Personen, die in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen oder für diese Einrichtungen in Heimarbeit tätig sind.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungszeit ist, dass die Weiterbildungsveranstaltung in Bremen als Bildungszeitveranstaltung anerkannt ist.

Wer kann Teilnehmen?

An einer Bildungszeitveranstaltung kann jede Person teilnehmen.

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die ihren Arbeitsplatz im Bundesland Bremen haben, können jedoch für die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung eine Freistellung nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz beanspruchen. Der Freistellungsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses erworben.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen Bundesländern sowie Beamtinnen und Beamte können – nach vorheriger Klärung mit dem Arbeitgeber / der Arbeitgeberin – in der Regel Bildungszeitangebote der Volkshochschule Bremerhaven wahrnehmen. Auszubildende, in Heimarbeit Beschäftigte und Menschen mit Behinderung, die in einer anerkannten Einrichtung arbeiten, sind Arbeitnehmer/-innen gleichgestellt. Bildungszeiten stehen aber auch allen Interessierten offen wie: Schülerinnen und Schülern ab 15 Jahren, Studentinnen und Studenten, Hausfrauen und -männern, Rentnerinnen und Rentnern oder Arbeitsuchenden.

Wozu Bildungszeit?

Durch eine Änderung des Bremischen Bildungsurlaubsgesetzes im Jahr 2017 heißt der Bildungsurlaub in Bremen jetzt Bildungszeit.

Der bisherige Begriff „Bildungsurlaub“ sendete falsche Signale, da er einen Freizeit- und Erholungscharakter vermuten ließ, um den es bei diesem Bildungsformat nicht geht. Ziel von Bildungsmaßnahmen – und somit auch von Bildungszeitveranstaltungen – ist der Erwerb oder Ausbau von Kompetenzen. Der Begriff „Bildungszeit“ stellt also deutlicher den Sinn und Zweck dieses Rechtsanspruchs heraus: Den Beschäftigten wird Zeit für die eigene Weiterbildung und damit für den Kompetenzerwerb eingeräumt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen die Möglichkeit haben, sich abseits des normalen Alltags intensiv und über einen längeren Zeitraum mit einzelnen Themen auseinander zu setzen.

Die Ergebnisse der Studie „Bildungsurlaub – Planung, Programm und Partizipation“ (Robak et al. 2015) belegen sowohl einen persönlichen als auch einen beruflichen Nutzen der Bildungszeit, von dem sowohl ArbeitnehmerInnen als auch ArbeitgeberInnen profitieren. Für viele Menschen stellt Bildungszeit sogar die einzige Möglichkeit dar, an Weiterbildung teilzunehmen.

Bildungszeit





Häufig Gestelle fragen

Hier finden Sie die Antworten zu den häufigsten Fragen rund um das Thema Bildungszeit.
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